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Service - Waisinnenpension

Die WaisInnenpension

Wenn deine Mutter oder dein Vater stirbt, bleibt die Welt erst mal stehen. Nichts mehr ist so wie vorher. Doch ganz abgesehen von deinem emotionalen Ausnahmezustand, warten zumeist eine Menge organisatorischer Dinge auf dich. Wenn deine Mutter/dein Vater bisher für dich gesorgt hat, musst du das nun selbst tun. Um dir wenigstens die bürokratischen Hürden ein wenig zu erleichtern, findest du auf folgender Seite alles, was du wissen musst zum Thema WaisInnenpension.

Voraussetzung

• Tod eines Elternteils.
• Dieses Elternteil muss eine gewisse Mindestzeit versichert gewesen sein (siehe Wartezeit).
• Es muss eine Kindeigenschaft vorliegen (siehe Kindseigenschaft)

Kindseigenschaft

Anspruch auf WaisInnenpension haben nach dem Tod eines/einer Versicherten die Kinder. Als Kinder gelten die ehelichen, die legitimierten und die Wahlkinder des/der Versicherten, sowie die Stiefkinder, wenn sie in ständiger Hausgemeinsschaft mit dem/der Verstorbenen gelebt haben. Als StudentIn kannst du die Waisenpension bis zu deinem 27. Lebensjahr beziehen, solange du ein ernsthaftes und ordentliches Studium auf Aufforderung nachweisen kannst.

Stichtag

Anspruchsberechtigt bist du ab dem Todestag deines Elternteils, wenn dieser auf einen ersten fällt, sonst der nachfolgende Monatserste.

Wartezeit

Dein Elternteil muss eine gewisse Mindestzeit versichert gewesen sein. Je nach Alter staffeln sich die verlangten Versicherungszeiten. Unabhängig vom Lebensalter deines Elternteils erwirbst du Pensionsanspruch wenn
• mindestens 180 Beitragsmonate der Pflichversicherung oder der freiwilligen Versicherung
• oder mindestens 300 Versicherungsmonate am Pensionsstichtag (siehe Stichtag)
vorliegen.

Du hast aber auch andere Möglichkeiten die Wartezeit zu erfüllen, die vom Lebensalter deines Elternteils abhängig sind.
• Liegt der Stichtag vor dem 50.Lebensjahr ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn 60 Versicherungsmonate in den letzten 120 Kalendermonaten vorliegen.
• Wenn der Stichtag nach dem 50. Lebensjahr ist, wird zusätzlich zu den eben genannten 60 Monaten für jeden Lebensmonat über 50 ein weiterer Versicherungsmonat verlangt.

Die Wartezeit entfällt völlig, wenn der Tod Folge eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder einer Wehrdienstschädigung ist. Hatte deine Mutter/dein Vater bis zum Tod bereits Pension beansprucht, gilt die Wartezeit jedenfalls als erfüllt.

Antrag

Deine Pension ist auch von dem Zeitpunkt deiner Antragstellung (Antragstag) abhängig. Die WaisInnenpension wird dir für den Tag nach dem Tod deiner Mutter/deines Vaters wenn du den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod stellst. Bei spätererer Antragsstellung ist der Antragstag gleichzeitig auch der Pensionsbeginn. Einzureichen ist der Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt, bei dem der/die Versicherte in den letzten 15 Jahren überwiegend versichert war.

Abfindung

Wenn du die Wartezeit nicht erfüllen kannst, besteht die Möglichkeit einer einmaligen Leistung.

Krankenversicherung

Durch den Anspruch auf WaisInnenpension bist du automatisch krankenversichert. Dir entstehen dadurch keine zusätzlichen finaziellen Belastungen.

Weitere Fragen?

Einfach eine mail an ibk@vsstoe.at schicken.

Alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr.

 

 

 

 

 

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