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WaisInnenpension

Wenn deine Mutter oder dein Vater stirbt, bleibt die Welt erst mal stehen. Nichts ist mehr so wie vorher. Doch ganz abgesehen von deinem emotionalen Ausnahmezustand, warten zumeist eine Menge organisatorischer Dinge auf dich. Wenn deine Mutter/dein Vater bisher für dich gesorgt hat, musst du das nun selbst tun. Um dir wenigstens die bürokratischen Hürden ein wenig zu erleichtern, findest du in diesem Sozial-Shortcut alles, was du zum Thema WaisInnenpension wissen musst.

:: Voraussetzung

• Tod eines Elternteils
• Dieser Elternteil muss eine gewisse Mindestzeit versichert gewesen sein (siehe Wartezeit)
• Es muss eine Kindeigenschaft vorliegen (siehe Kindseigenschaft)

:: Kindseigenschaft

Anspruch auf WaisInnenpension haben nach dem Tod eines/einer Versicherten die Kinder. Als Kinder gelten die ehelichen, die legitimierten und die Wahlkinder des/der Versicherten, sowie die Stiefkinder, wenn sie in ständiger Hausgemeinsschaft mit dem/der Verstorbenen gelebt haben. Als Student/in kannst du die WaisInnenpension bis zu deinem 27. Lebensjahr beziehen, solange du ein ernsthaftes und zielstrebiges Studium auf Aufforderung nachweisen kannst.

:: Stichtag

Anspruchsberechtigt bist du ab dem Todestag deines Elternteils, wenn dieser auf einen Monatsersten fällt, ansonsten gilt der nachfolgende Monatserste.

:: Wartezeit

Dein Elternteil muss eine gewisse Mindestzeit versichert gewesen sein. Je nach Alter staffeln sich die verlangten Versicherungszeiten. Unabhängig vom Lebensalter deines Elternteils erwirbst du Pensionsanspruch wenn:
• mindestens 180 Beitragsmonate der Pfl ichtversicherung oder der freiwilligen Versicherung
• oder mindestens 300 Versicherungsmonate
am Pensionsstichtag (siehe Stichtag) vorliegen.
Du hast aber auch andere Möglichkeiten die Wartezeit zu erfüllen, die vom Lebensalter deines Elternteils
abhängig sind.
• Liegt der Stichtag vor dem 50. Lebensjahr ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn 60 Versicherungsmonate
in den letzten 120 Kalendermonaten vorliegen.
• Wenn der Stichtag nach dem 50. Lebensjahr ist, wird zusätzlich zu den eben genannten 60 Monaten
für jeden Lebensmonat über 50 ein weiterer Versicherungsmonat verlangt.
Die Wartezeit entfällt völlig, wenn der Tod Folge eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder einer Wehrdienstschädigung ist. Hatte deine Mutter/dein Vater bis zum Tod bereits Pension beansprucht, gilt die Wartezeit jedenfalls als erfüllt.

:: Antrag

Für die Antragsstellung benötigtst du ein Formular. Du kannst es unter www.vsstoe.at downloaden. Deine
Pension ist auch von dem Zeitpunkt deiner Antragstellung (Antragstag) abhängig.
Die WaisInnenpension wird dir für den Tag nach dem Tod deiner Mutter/deines Vaters ausbezahlt wenn
du den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod stellst. Bei spätererer Antragsstellung ist der Antragstag gleichzeitig auch der Pensionsbeginn. Einzureichen ist der Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA).

:: Abfindung

Wenn du die Wartezeit nicht erfüllen kannst, besteht die Möglichkeit einer einmaligen Leistung.

:: Krankenversicherung

Durch den Anspruch auf WaisInnenpension bist du automatisch krankenversichert. Dir entstehen dadurch keine zusätzlichen finanziellen Belastungen.

Links und Adressen:

  • Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
    Friedrich-Hillegeist-Straße 1, 1021 Wien
    Tel.: 05 03 03, Fax: 05 03 03-288 50
    www.pensionsversicherung.at, pva@pva.sozvers.at
  • PVA Landesstelle Wien
    Friedrich-Hillegeist-Straße 1, 1021 Wien
    Tel.: 05 03 03, Fax: 05 03 03-288 50
    pva-lsw@pva.sozvers.at
  • PVA Landesstelle Burgenland
    Ödenburger Straße 8, 7001 Eisenstadt
    Tel.: 05 03 03, Fax: 05 03 03-338 50
    pva-lsb@pva.sozvers.at
  • PVA Landesstelle Kärnten
    Südbahngürtel 10, 9021 Klagenfurt
    Tel.: 05 03 03, Fax: 05 03 03-358 50
    pva-lsk@pva.sozvers.at
  • PVA Landesstelle Niederösterreich
    Europaplatz 5, 3100 St. Pölten
    Tel.: 05 03 03, Fax: 05 03 03-328 50
    pva-lsn@pva.sozvers.at
  • PVA Landesstelle Oberösterreich
    Volksgartenstraße 14, 4021 Linz
    Tel.: 05 03 03, Fax: 05 03 03-368 50
    pva-lso@pva.sozvers.at
  • PVA Landesstelle Salzburg
    Schallmooser Hauptstraße 11, 5021 Salzburg
    Tel.: 05 03 03, Fax: 05 03 03-378 50
    pva-lss@pva.sozvers.at
  • PVA Landesstelle Steiermark
    Eggenberger Straße 3, 8021 Graz
    Tel.: 05 03 03, Fax: 05 03 03-348 50
    pva-lsg@pva.sozvers.at
  • PVA Landesstelle Tirol
    Schusterbergweg 80, 6020 Innsbruck
    Tel.: 05 03 03, Fax: 05 03 03-388 50
    pva-lst@pva.sozvers.at
  • PVA Landesstelle Vorarlberg
    Zollgasse 6, 6850 Dornbirn
    Tel.: 05 03 03, Fax: 05 03 03-398 50
    pva-lsv@pva.sozvers.at

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