WaisInnenpension
Wenn deine Mutter oder dein Vater stirbt, bleibt die Welt erst mal stehen. Nichts ist mehr so wie vorher. Doch ganz abgesehen von deinem emotionalen Ausnahmezustand, warten zumeist eine Menge organisatorischer Dinge auf dich. Wenn deine Mutter/dein Vater bisher für dich gesorgt hat, musst du das nun selbst tun. Um dir wenigstens die bürokratischen Hürden ein wenig zu erleichtern, findest du in diesem Sozial-Shortcut alles, was du zum Thema WaisInnenpension wissen musst.
:: Voraussetzung
• Tod eines Elternteils
• Dieser Elternteil muss eine gewisse Mindestzeit versichert gewesen sein (siehe Wartezeit)
• Es muss eine Kindeigenschaft vorliegen (siehe Kindseigenschaft)
:: Kindseigenschaft
Anspruch auf WaisInnenpension haben nach dem Tod eines/einer Versicherten die Kinder. Als Kinder gelten die ehelichen, die legitimierten und die Wahlkinder des/der Versicherten, sowie die Stiefkinder, wenn sie in ständiger Hausgemeinsschaft mit dem/der Verstorbenen gelebt haben. Als Student/in kannst du die WaisInnenpension bis zu deinem 27. Lebensjahr beziehen, solange du ein ernsthaftes und zielstrebiges Studium auf Aufforderung nachweisen kannst.
:: Stichtag
Anspruchsberechtigt bist du ab dem Todestag deines Elternteils, wenn dieser auf einen Monatsersten fällt, ansonsten gilt der nachfolgende Monatserste.
:: Wartezeit
Dein Elternteil muss eine gewisse Mindestzeit versichert gewesen sein. Je nach Alter staffeln sich die verlangten Versicherungszeiten. Unabhängig vom Lebensalter deines Elternteils erwirbst du Pensionsanspruch wenn:
• mindestens 180 Beitragsmonate der Pfl ichtversicherung oder der freiwilligen Versicherung
• oder mindestens 300 Versicherungsmonate
am Pensionsstichtag (siehe Stichtag) vorliegen.
Du hast aber auch andere Möglichkeiten die Wartezeit zu erfüllen, die vom Lebensalter deines Elternteils
abhängig sind.
• Liegt der Stichtag vor dem 50. Lebensjahr ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn 60 Versicherungsmonate
in den letzten 120 Kalendermonaten vorliegen.
• Wenn der Stichtag nach dem 50. Lebensjahr ist, wird zusätzlich zu den eben genannten 60 Monaten
für jeden Lebensmonat über 50 ein weiterer Versicherungsmonat verlangt.
Die Wartezeit entfällt völlig, wenn der Tod Folge eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder einer Wehrdienstschädigung ist. Hatte deine Mutter/dein Vater bis zum Tod bereits Pension beansprucht, gilt die Wartezeit jedenfalls als erfüllt.
:: Antrag
Für die Antragsstellung benötigtst du ein Formular. Du kannst es unter www.vsstoe.at downloaden. Deine
Pension ist auch von dem Zeitpunkt deiner Antragstellung (Antragstag) abhängig.
Die WaisInnenpension wird dir für den Tag nach dem Tod deiner Mutter/deines Vaters ausbezahlt wenn
du den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod stellst. Bei spätererer Antragsstellung ist der Antragstag gleichzeitig auch der Pensionsbeginn. Einzureichen ist der Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA).
:: Abfindung
Wenn du die Wartezeit nicht erfüllen kannst, besteht die Möglichkeit einer einmaligen Leistung.
:: Krankenversicherung
Durch den Anspruch auf WaisInnenpension bist du automatisch krankenversichert. Dir entstehen dadurch keine zusätzlichen finanziellen Belastungen.
Links und Adressen:
- Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
Friedrich-Hillegeist-Straße 1, 1021 Wien
Tel.: 05 03 03, Fax: 05 03 03-288 50
www.pensionsversicherung.at, pva@pva.sozvers.at - PVA Landesstelle Wien
Friedrich-Hillegeist-Straße 1, 1021 Wien
Tel.: 05 03 03, Fax: 05 03 03-288 50
pva-lsw@pva.sozvers.at - PVA Landesstelle Burgenland
Ödenburger Straße 8, 7001 Eisenstadt
Tel.: 05 03 03, Fax: 05 03 03-338 50
pva-lsb@pva.sozvers.at
- PVA Landesstelle Kärnten
Südbahngürtel 10, 9021 Klagenfurt
Tel.: 05 03 03, Fax: 05 03 03-358 50
pva-lsk@pva.sozvers.at - PVA Landesstelle Niederösterreich
Europaplatz 5, 3100 St. Pölten
Tel.: 05 03 03, Fax: 05 03 03-328 50
pva-lsn@pva.sozvers.at - PVA Landesstelle Oberösterreich
Volksgartenstraße 14, 4021 Linz
Tel.: 05 03 03, Fax: 05 03 03-368 50
pva-lso@pva.sozvers.at - PVA Landesstelle Salzburg
Schallmooser Hauptstraße 11, 5021 Salzburg
Tel.: 05 03 03, Fax: 05 03 03-378 50
pva-lss@pva.sozvers.at - PVA Landesstelle Steiermark
Eggenberger Straße 3, 8021 Graz
Tel.: 05 03 03, Fax: 05 03 03-348 50
pva-lsg@pva.sozvers.at - PVA Landesstelle Tirol
Schusterbergweg 80, 6020 Innsbruck
Tel.: 05 03 03, Fax: 05 03 03-388 50
pva-lst@pva.sozvers.at - PVA Landesstelle Vorarlberg
Zollgasse 6, 6850 Dornbirn
Tel.: 05 03 03, Fax: 05 03 03-398 50
pva-lsv@pva.sozvers.at