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KrankenversicherungEntgegen allgemeinem Irrglauben bist du als Student/in nicht automatisch krankenversichert. Du hast jedoch mehrere Möglichkeiten dich (mit)versichern zu lassen. :: Pflichtversicherung durch BeschäftigungsverhältnisWenn du dich in einem Beschäftigungsverhältnis befindest und dein monatliches Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (2008: EUR 349,01) liegt, bist du pflichtversichert. Grundsätzlich gilt, dass bei Einkünften aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit und freien Dienstverträgen das ASVG (Allgemeines :: Versicherung bei geringfügiger BeschäftigungAls geringfügigeR BeschäftigteR (2008: bis zu EUR 349,01) mit Wohnsitz in Österreich hast du die Möglichkeit einer freiwilligen Krankenversicherung (opting-in). Bei dieser Variante bist du gleichzeitig auch pensionsversichert und erwirbst anrechenbare Pensionszeiten. Der monatliche Beitrag für die Selbstversicherung beträgt EUR 49,25. Antragstellung: Der Antrag ist an die Gebietskrankenkasse (GKK) zu stellen, in deren Sprengel dein Beschäftigungsort liegt. :: Mitversicherung bei den ElternGrundsätzlich hast du bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres die Möglichkeit, dich bei deinen Eltern, Großeltern oder Adoptiveltern mitversichern zu lassen (ausgenommen von dieser Altersgrenze sind behinderte Studierende). Du musst dem Sozialversicherungsträger allerdings nachweisen, dass du dein :: Mitversicherung bei dem Partner/der PartnerinIst deinE EhepartnerIn krankenversichert, besteht die Möglichkeit, dich bei diesem/dieser mitzuversichern. Das gilt für die Mitversicherung bei nichtverheirateten PartnerInnen, wenn ihr nachweislich (laut Meldezettel) seit mindestens 10 Monaten in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Diese Mitversicherung ist im Gegensatz zur Mitversicherung bei den Eltern an keine Altersgrenze gekoppelt! Jedoch ist ein Zusatzbeitrag zu entrichten, der 3,4 % der Beitragsgrundlage des oder der Versicherten beträgt. Eine Beitragsbefreiung ist bei Kindererziehung, Pflegearbeit oder bei besonderer sozialer Schutzwürdigkeit :: Studentische SelbstversicherungDie studentische Selbstversicherung kostet dich derzeit (2008) EUR 23,26/Monat. Sie ist nicht an ein Höchstalter gebunden; es gelten aber folgende Voraussetzungen:
Antragstellung: Zu beantragen ist die studentische Selbstversicherung bei der GKK des Studienorts. :: Freiwillige Selbstversicherung in der KrankenversicherungSollten für dich weder Mitversicherung noch studentische Selbstversicherung in Frage kommen, besteht die Option auf eine freiwillige Selbstversicherung (bei der GKK) – diese allerdings zu einem empfindlich höheren Preis. Links und Adressen:Wiener Gebietskrankenkasse Burgenländische Gebietskrankenkasse Kärntner Gebietskrankenkasse Niederösterreichische Gebietskrankenkasse Oberösterreichische Gebietskrankenkasse Salzburger Gebietskrankenkasse Steiermärkische Gebietskrankenkasse Tiroler Gebietskrankenkasse Vorarlberger Gebietskrankenkasse
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