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VerdienstgrenzenHier ein kompakter Überblick über die Verdienstgrenzen bei den verschiedenen Beihilfen. StudienbeihilfeDie Einkommensgrenze beträgt generell € 8000,- jährlich, egal, ob du die Einkünfte aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit beziehst. Die Jahres-Zuverdienstgrenze kann sich auch erhöhen, wenn für eigene Kinder Unterhalt zu leisten ist (um mindestens € 2.762,- je Kind). FamilienbeihilfeDie Verdienstgrenze für Personen die das das 18.Lebensjahres vollendet haben, beträgt € 9.000,- pro Kalenderjahr, d.h. wenn dein zu versteuerndes Einkommen diesen Betrag übersteigt, besteht für das ganze Jahr kein Anspruch auf Familienbeihilfe, d.h. die bereits für das Kalenderjahr bezogene Familienbeihilfe muss zurückgezahlt werden. Geringfügigkeitsgrenze für die SozialversicherungWenn du als DienstnehmerIn mehr als € 349,01,- im Monat verdienst, bist du pflichtversichert, d.h. du musst Sozialversicherungsbeiträge zahlen. |
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