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RundfunkgebührenUm in aller Ruhe vor dem Fernseher sitzen zu können, ohne der ständigen Angst gleich Besuch von der GIS (Gebühreninformationsservice) zu bekommen, bleibt nur die Anmeldung des Fernsehers/Radios. :: AnmeldungUm dich anzumelden, benötigst du nur ein Formular, das du unter www.vsstoe.at ganz einfach downloaden kannst. Dem Formular beiliegend findest du auch eine Ausfüllhilfe. Dein monatlich Beitrag richtet sich nach dem Bundesland in dem wohnst (vgl. Link). Ob du per Bankeinzug oder Erlagschein zahlst ist dir selbst überlassen. Zusätzlich zum Anmeldungsformular musst du im Fall des Falles auch eine Einzugsermächtigung beilegen. Auch dieses Formular kannst du downloaden. :: BefreiungFür BezieherInnen des Stipendiums oder anderen Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Pensionen, etc. besteht die Möglichkeit von den Rundfunkgebühren befreit zu werden, sowie eine Zuschussleistung zu den Fernsprechentgelten beziehen. Mit dieser Zuschussleistung erhältst du das Recht auf eine Gutschrift auf deine monatliche Telefonrechnung. Das gilt für Festnetz wie auch für das Mobilnetz. Den Antrag auf Befreiung/Zuerkennung der Zuschussleistung findest du unter folgendem Link. :: Vorausetzungen• Du musst in dem Haushalt für den du die Befreiung beantragst, hauptgemeldet sein Höchstsatz des Haushalteinkommens: :: AntragstellungSowohl die Anmeldung als auch gegebenenfalls der Antrag auf Befreiung/Zuerkennung der Zuschussleistung ist an die: :: Dokumente• Im Bedarfsfall: ausgefülltes Formular „Anmeldung“ |
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