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ÖH Sozialfonds

Die Mittel der ÖH-Fonds stammen zu einem Drittel vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, von der Bundesvertretung der ÖH und der jeweiligen Universitätsvertretung. Zu den ÖH-Fonds zählen der Sozial-, der Wohn-, der Kinder- und der Kinderbetreuungsfonds, weiters übernimmt die ÖH die Kosten für eine begrenzte Zahl von Mediationseinheiten (näheres zu den einzelnen Fonds weiter unten). Wird deinem Antrag stattgegeben, bekommst du eine im Studienjahr
einmalige Summe ausbezahlt, auf die du allerdings keinen Rechtsanspruch hast.

:: Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Unterstützung aus den Mitteln der ÖH-Fonds sind folgende:

  1. Du musst Mitglied der ÖH sein.
  2. Du musst ein ordentliches Studium betreiben                                         (unter bestimmten Umständen können auch außerordentliche Studierenden eine Unterstützung erhalten, dazu unten).
  3. Du musst im Sinne der Richtlinien sozial bedürftig sein (dazu unten).
  4. Du musst einen adäquaten Studienerfolg vorweisen können (dazu unten).
  5. Du darfst von keiner anderen Stelle eine ausreichende Unterstützung erhalten.

:: Soziale Bedürftigkeit

Du bist im Sinne der Richtlinien sozial bedürftig, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst und deine monatlichen Ausgaben die monatlichen Einnahmen übersteigen. Als Einkünfte gelten hier u.a. Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Karenzurlaubsgesetz und anderen Gesetzen, Wohn-, Familien-, Studienbeihilfe und sonstige Stipendien, Unterhaltszahlungen sowie sonstige Zuwendungen von Seiten der Eltern und/oder Verwandten. Als Ausgaben dürfen maximal EUR 270 für Wohnkosten zum Abzug gebracht werden, für zum Studium notwenige Aufwendungen EUR 150 (nachgewiesenerweise, ohne Nachweis pauschal EUR 75), für Telefon-, Rundfunk- und Fernsehgebühren sowie Haushaltsversicherung maximal EUR 60, für Kinderbetreuung maximal EUR 200 etc.

:: Adäquater Studienerfolg

Ein adäquater Studienerfolg liegt vor, wenn du aus den letzten beiden Semestern zumindest Prüfungen im Ausmaß von acht Wochenstunden (bei Studierenden mit Kind reichen vier Wochenstunden) nachweisen kannst. Außerdem darfst du die doppelte gesetzliche Mindeststudiendauer im aktuellen Studienabschnitt nicht überschreiten, wobei aber Verzögerungsgründe wie die Erziehung eigener Kinder und Krankheit berücksichtigt werden.

:: Außerordentliche Studierende

Außerordentliche Studierende können im zweiten Semester zur Vorbereitung eines ordentlichen Studiums (z.B. Besuch eines Sprachkurses) eine Unterstützung erhalten, wenn sie aus dem ersten Semester Zeugnisse über Prüfungen im Ausmaß von mindestens acht Wochenstunden vorweisen können.

:: Sozialfonds

Der Sozialfonds ist für Studierende, die ohne eigenes Verschulden in große finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, gedacht; sie können eine Unterstützung von höchstens EUR 1.200 (die genaue Höhe richtet sich nach dem Grad der sozialen Notlage) pro Studienjahr erhalten.

:: Wohnfonds

Studierende mit hohen Wohnkosten können eine Unterstützung aus dem Wohnfonds erhalten, wobei Größe und Preis der Wohnung den studentischen Wohnverhältnissen entsprechen müssen. Die Unterstützung für behinderte Studierende und Studierende mit Kind beträgt höchstens EUR 1.200 pro Studienjahr, für alle anderen Studierenden höchstens EUR 1.000.

:: Kinderfonds

Der Kinderfonds ist für Studierende, denen unerwartet einmalige Ausgaben für die Versorgung eines Kindes erwachsen, gedacht – studierenden Vätern und Müttern soll es so ermöglicht bzw. erleichtert werden, ein begonnenes Studium fortzusetzen bzw. zu beenden.

:: Kinderbetreuungsfonds

Durch den Kinderbetreuungsfonds soll studierenden Eltern zumindest ein Teil der Kosten, die ihnen durch die Betreuung ihrer Kinder (z.B. im Kindergarten, in der Kinderkrippe, durch BabysitterInnen) erwachsen, rückerstattet werden.

:: Mediationsfonds

Durch den Mediationsfonds sollen Studierenden die bezüglich Unterhalt mit ihren Eltern in Konflikt stehen die Möglichkeit haben, Mediation in Anspruch zu nehmen.

:: Antrag

Die Antragsformulare bekommst du in allen Sozialreferaten sowie unter diesem Link zum Download; ausgefüllt und mit den notwendigen Dokumenten versehen (welche genau erforderlich sind, steht am Antragsformular) bringst du sie dann ins Sozialreferat der ÖH Bundesvertretung (Taubstummengasse 7-9,1040 Wien), du kannst sie aber auch mit der Post schicken.

:: Weitere Fragen

Die Sozialfondsbetreuerin der Bundes-ÖH ist immer Dienstag und Donnerstag von
10 – 12 Uhr unter 01/310 88 80-22 erreichbar.

Referat für Sozialpolitik

ÖH Bundesvertretung Taubstummengasse 7-9, 1040 Wien +43 (1) 310 88 80-22 www.oeh.ac.at/soziales
sozial@oeh.ac.at

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