Service - Unilexikon
Allgemeinbedienstete_r: Nichtwissenschaftliches Personal, z.B. Techniker_in oder Mitarbeiter_in in der Universitätsverwaltung.
Berufungskommission: Kollegialorgan, das für die Besetzung einer Professor_innenstelle vom Senat eingerichtet wird; das UG02 schreibt bzgl. der Zusammensetzung dieses Gremiums eine absolute Mehrheit der ProfessorInnen vor, mindestens ein Mitglied muss von den Studierenden nominiert werden.
Bundesvertretung (BV): Höchstes Organ der ÖH, Studierendenparlament; die Mitglieder werden aus den UVs entsprechend dem letzten Wahlergebnis und den Studierendenzahlen der Universitäten entsandt; bis 2003 wurde die BV nach Listenwahlrecht direkt gewählt;
Curriculum (Studienplan): Regelt die zu absolvierenden Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten für eine Studienrichtung (oder Universitätslehrgang) an einer Universität; wird von der Curriculumskommission erstellt und vom Senat bestätigt.
Curriculumkommission (Curricularkommission): Kollegialorgan, das vom Senat zur Erstellung oder Abänderung von Curricula eingerichtet wurde; an den Innsbrucker Universitäten sind Professor_innen, Mittelbau und Studierende in diesen Gremien gleichstark vertreten.
Dekanat: Fakultätsverwaltungsbüro
Dekan_in: Leiter_in einer Fakultät
Dienststellenausschuss (DA): Interessensvertretung der Universitätsangestellten, Vorläufer des Betriebsrates.
ECOSY: Young European Socialists ist die Jugendorganisation der SPE (Sozialdemokratische Partei Europas); der VSStÖ als sozialistische (und daher auch internationalistische) Studierendenvereinigung ist Mitglied der Ecosy; sie ist eine Plattform der europäischen, sozialistischen Jugendorganisationen und steht in enger Zusammenarbeit mit der IUSY.
Entwicklungsplan: wird vom Rektorat erstellt, vom Senat kommentiert und vom Universitätsrat genehmigt; er enthält die Zukunftspläne einer Universität in Lehre, Forschung und Verwaltung.
ESU (European Students Union): (bis 2007 ESIB) europaweite Interessensvertretung von Studierenden; gegenwärtig sind 47 nationale Studierendenverbände aus 36 Ländern Mitglied in der ESU, die ÖH ist einer davon.
Fachschaft: umgangsprachlicher Begriff für FV oder FStV.
Fakultätsrat: Kollegialorgan der LFU mit beratender Funktion; die Kurien Professor_innen, Mittelbau, Studierende, Allgemeinbedienstete sind im Verhältnis 2x : x : x : 1 vertreten.
Fakultätsstudienleiter_in: Die bzw. der Universitätsstudienleiter_in ist laut Satzung (studienrechtliche Bestimmungen) der LFU berechtigt Universitätslehrer_innen ihre Aufgaben zu übertragen, d.h. Fakultätsstudienleiter_innen sind im Rahmen ihrer jeweiligen Fakultäten die zuständigen Personen für studienrechtliche Angelegenheiten.
Fakultätssudienvertretung (FStV): Seit 1. Juli 05 gibt es an der ÖH der LFU 11 Fakultätsstudienvertretungen. Sie werden von den Studienvertretungen der ihnen zugeordneten Studienrichtungen beschickt; die FStVen vertreten die Interessen der Studierenden gegenüber den jeweiligen Fakultäten und koordinieren die Tätigkeiten der ihnen zugeordneten Studienvertretungen; für ihre Aufgaben stehen ihnen nur geringe Budgetmittel zur Verfügung; sie sind die Nachfolgegremien der Fakultätsvertretungen.
Fakultätsvertretung (FV): In Innsbruck endete die letzte Funktionsperiode der FVen am 30. Juni 05; diese Vertretungseben der ÖH wurde bei den ÖH-Wahlen per Listenwahlrecht und direkt durch die Studierenden gewählt; den FVen standen mindestens 40% der ÖH-Beiträge der Studierenden (des Anteils, der von der Bundesvertretung an die Universitäten ausbezahlt wurde) zur Verfügung und waren somit eine Ernstzunehmende Interessensvertretung gegenüber den jeweiligen Fakultäten; außerdem wurde ein Großteil der Beratungstätigkeit der ÖH von den FVen abgedeckt.
Fraktion: Die Universitätsvertretung wird bei den ÖH-Wahlen per Listenwahlrecht gewählt. Je nach Wahlergebnis entfallen auf die einzelnen Listen eine gewisse Anzahl von Mandaten, alle Mandatar_innen einer Liste (wahlwerbende Gruppe) nennt mensch Fratkion; meist wird aber auch die gesamte Studierendenorganisation so bezeichnet, so wie z.B. der VSStÖ
Geschäftsordnung: jedes Gremium braucht Regeln nach denen dessen Aufgaben erledigt werden, bei universitären Gremien (wie z.B. Senat oder Rektorat) heißt dieses Regelwerk Geschäftsordnung; die Geschäftsordnung des Senates gilt auch für die von diesem eingerichteten Kollegialorgane, wie etwa Curriculumkommissionen.
Habilitationskommission: Kollegialorgan, das über die Erteilung der Lehrbefugnis entscheidet; das UG02 schreibt bzgl. der Zusammensetzung dieses Gremiums eine absolute Mehrheit der Professor_innen vor, mindestens ein Mitglied muss von den Studierenden nominiert werden. An der Universität Innsbruck gehören jeweils 5 Professor_innen, 2 MittelbauvertreterInnen und 2 Studierende diesem Organ an.
Hauptwahlkommission (HWK): laut ÖH-Satzung ein Teil der HochschülerInnenschaft; ihr gehören jeweils einE VertreterIn der drei stimmenstärksten Fraktionen der letzten ÖH-Wahlen und die oder der Vorsitzende an, welche_r vom Ministerium beauftragt wird (meist ein_e rechtskundige Universitätsangehörige_r); die HWK regelt den Ablauf der ÖH-Wahlen (begutachtet Wahlvorschläge, überprüft Unterstützungserklärungen, richtet Unterkommissionen ein, ist zuständig für die Auszählungen und die Verkündung der Wahlergebnisse ...); die bzw. der Vorsitzende der HWK ist zwischen den Wahlen für die Nachbesetzung von freiwerdenden Mandaten in Studienvertretungen zuständig und überprüft bzw. bestätigt Umnominierungen und Ersatznominierungen durch die Fraktionen.
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz (HSG): österreichisches Bundesgesetz, das die Interessensvertretung der Studierenden an Universitäten, Pädaks und Fachhochschul-Studiengängen und deren Organisation regelt, das HSG ist die gesetzliche Grundlage für die ÖH.
Institutsbeirat: Kollegialorgan der LFU mit beratender Funktion; die Kurien ProfessorInnen, Mittelbau, Studierende, Allgemeinbedienstete sind im Verhältnis 2x : x : x : 1 vertreten;
Institutskonferenz (IKo): entscheidungsbefugtes Kollegialorgan nach UOG.
Institutsleiter_in (Institutsvorstand): Leiter_in eines Instituts. Sie bzw. er wird vom Rektorat nach Anhörung des Institutsbeirates für maximal vier Jahre bestellt.
IUSY (International Union of Socialist Youth): Die IUSY vereint über 135 sozialistische und sozialdemokratische Jugendorganisationen (der VSStÖ ist eine davon) aus über hundert Ländern; sie ist sozusagen die Jugendorganisation der Sozialistischen Internationalen.
Kollegialorgan: Universitäres Gremium mit oder ohne Entscheidungsbefugnis, in dem mehrere Kurien vertreten sind; es gibt gesetzlich vorgeschriebene (im UG02) Kollegialorgane, wie etwa der Senat, und Kollegialorgane, die der Organisationsplan einer Universität vorschreibt z.B. Fakultätsräte.
Kurie: universitäre Gruppe, die sich durch ihr (Anstellungs-)Verhältnis zur Universität definiert; an österreichischen Universitäten gibt es folgende Kurien: Professor_innen, Mittelbau, Studierende und Allgemeinbedienstete; meist wird auch die Gesamtheit der InteressensvertreterInnen einer universitären Gruppe in einem Kollegialorgan als Kurie bezeichnet.
Leistungsvereinbarungen: öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den einzelnen Universitäten und der Bundesregierung; sie werden auf drei Jahre abgeschlossen, der Entwurf der Leistungsvereinbarungen wird vom Rektorat erarbeitet und vom Unirat genehmigt; beinhalten die zu erbringenden Leistungen der Universität (Lehre, Forschung, Personalentwicklung...) und der Regierung (Budgetzuweisung) und etwaige Maßnahmen bei Nichterfüllung der Leistungen.
LFU: Leopold Franzens Universität Innsbruck
LSF: Liberales Studentinnen- und StudentenForum.
Mitteilungsblatt: das gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Organ einer Universität, in dem Verlautbarungen wie Satzung, Organisationsplan, aber auch Stellenausschreibungen veröffentlicht werden müssen; es ist zeitgleich online und gedruckt herauszugeben.
Mittelbau: alle Universitätslehrer_innen einer Universität, die kein Professor_innenstelle innehaben; im UG02 wird oft zwischen „Habilitierten“ und „nicht habilitierten“ unterschieden.
MUI: Medizin Universität Innsbruck
ÖH-Beitrag: EUR 16,86 (inkl. Versicherung) pro Semester; die Bundesvertretung setzt die Höhe des ÖH-Beitrages fest; 15% des Beitrages fließt in das Budget der BV ein, 85% gehen an die UVen, davon 30% an die Studienvertretungen und 10% an die FstVen.
ÖH-Satzung: Sowohl die BV als auch die UV haben eine eigene Satzung; sie beschreibt die Organisationsstruktur der ÖH, enthält also alle Organe der Österreichischen HochschülerInnenschaft; sie regelt unter anderem den Ablauf von Sitzungen, Wahlen von Funktionär_innen und Urabstimmungen, außerdem enthält sie die Aufgabenbeschreibungen der eingerichteten Referate.
Organisationsplan: enthält die Organisationsstruktur einer Universität, er definiert die organisatorischen Einheiten (z.B. Fakultäten) und Untereinheiten (z.B. Institute), den Verwaltungsapparat und etwaige Beratungsorgane; Änderungen des Organisationsplans werden vom Rektorat erarbeitet, vom Senat kommentiert und vom Universitätsrat bestätigt.
Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH): gesetzlich vorgeschriebene (HSG) Interessensvertretung der Studierenden; die Ebenen der ÖH sind die Bundesvertretung (BV) mit Sitz in Wien, die Universitätsvertretungen (UV) an den jeweiligen Unis und die Studienvertretung der einzelnen Studienrichtungen, außerdem können (durch die Satzung) entsprechend der Organisationsstruktur (Organisationsplan) der Universität weitere Vertretungsorgane auf der Ebene von organisatorischen Untereinheiten (wie z.B. Fakultäten) eingerichtet werden, außerdem sind auf den Ebenen BV und UV Referate eingerichtet, die Verwaltungs-, Beratungs- Organisationstätigkeiten ausführen, aber auch politisch arbeiten können.
ÖVP-AG: Die Aktionsgemeinschaft ist die von der ÖVP finanzierte Studierendenorganisation.
Pflichtmitgliedschaft: Alle an österreichischen Universitäten eingeschriebenen Studierenden sind per Gesetz Mitglied der ÖH.
Pufl-GRAS: Plattform unabhängiger Fachschaftslisten und Grüne und alternative StudentInnen.
Referat: Auf den Ebenen der ÖH BV und UV sind Referate eingerichtet, die Verwaltungs-, Beratungs- Organisationstätigkeiten ausführen, aber auch politisch arbeiten können; geleitet werden diese von Studierenden, den sogenannten Referent_innen, die von der BV bzw. UV gewählt und eingesetzt werden.
Rektorat: ist eines der drei Leitungsgremien der Universität; besteht aus RektorIn und bis zu vier Vizerektor_innen; das Rektorat leitet die Universität und repräsentiert diese nach außen, zu seinen wichtigsten Aufgaben zählt die Zuteilung des Budgets, Erstellung der Satzung, des Organisationsplans und des Entwicklungsplans und die gesamte Personalpolitik.
Rektor_in: ist Vorsitzende_r des Rektorats, oberste_r Vorgesetzte_r des gesamten Universitätspersonals.
RFS: Ring freiheitlicher Studenten.
Satzung: Die Satzung der Universität ist die Summe aller Ordnungsvorschriften die im Rahmen des UG02 zu erlassen sind, sie wird vom Rektorat erstellt, vom Senat beschlossen und vom Universitätsrat genehmigt, unter anderem enthält sie die studienrechtlichen Bestimmungen, die Wahlordnungen der Leitungsgremien und Richtlinien bzgl. Evaluierungen.
Senat: das oberste Kollegialorgan und eines der drei Leitungsgremien der Universität; seine Kompetenzen beschränken sich hauptsächlich auf Stellungnahmen, Einrichtung anderer Kollegialorgane wie z.B. Curriculumkommissionen und Beschluss der vom Rektorat vorgelegten Satzungsteile; seine Zusammensetzung ist gekennzeichnet durch eine absolute Mehrheit der ProfessorInnen, ein Viertel der Mitglieder sind Studierende, der Rest der Mandate entfällt auf Mittelbau und Allgemeinbedienstete.
Studienbeitrag (Studiengebühren): EUR 363,36 pro Semester. Seit dem Sommersemester 2009 für den überwiegenden Teil der Studierenden abgeschafft.
Studienbeauftragte_r: Die bzw. der Fakultätsstudienleiter_in ist laut Satzung (studienrechtliche Bestimmungen) der LFU berechtigt UniversitätslehrerInnen ihre bzw. seine Aufgaben zu übertragen, d.h. Studienbeauftragte sind im Rahmen der jeweiligen Studienrichtungen die zuständigen Personen für studienrechtliche Angelegenheiten.
Studienkommission (StuKo): Kollegialorgan nach UOG, Vorgängerin der Curriculumkommission; es war gesetzlich festgelegt, dass ProfessorInnen, Mittelbau und Studierende gleichstark vertreten sein müssen.
Studienrichtungsvertretung (StRV): Vorgängerin der Studienvertretung (StV); die Funktionsperiode der letzten StRVen endete am 30. Juni 2005.
Studienvertretung (StV): Organ der ÖH, gesetzliche Interessensvertretung der Studierenden einer Studienrichtung (durch Änderung der ÖH Satzung können StVen auch zusammengelegt werden); an der LFU entsendet die StV ein oder mehrere Mitglieder in die entsprechende FStV.
Universitätsgesetz 2002 (UG 02): bietet die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Universitäten; anders als die Vorgänger UOG und UniStG beinhaltet es sowohl Organisationsrecht (Administration, Verwaltung, Budget, Leitung ...) als auch den studienrechtlichen Rahmen; mit dem Inkrafttreten des UG02 wurde Mitbestimmung an den Universitäten weitgehend abgeschafft.
Universitätsorganisationsgesetz (UOG): Wurde vom UG02 abgelöst; das UOG schrieb eine Reihe von (demokratischen) Entscheidungsgremien vor, durch die alle universitären Gruppen die Universitäten mitgestalten konnten.
Universitätsrat: eines der drei Leitungsgremien der Universität; genehmigt Organisationsplan, Entwicklungsplan und diverse Richtlinien; ist das Bindeglied zwischen Uni und Ministerium; er besteht aus fünf, sieben oder neun Mitgliedern, wobei vier, sechs bzw. acht zu gleichen Teilen von Ministerium und Senat bestellt werden, das letzte Mitglied wird von den anderen Mitgliedern einstimmig gewählt.
Universitätsstudiengesetz (UniStG): ehemaliges österreichisches Studienrecht, wurde von UG02 außer Kraft gesetzt und von diesem bzw. den studienrechtlichen Bestimmung der jeweiligen Universität abgelöst.
Universitätsstudienleiter_in: für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz zuständiges monokratisches Organ an der LFU; diese Funktion wird laut Satzung der LFU von der Vizerektorin für Lehre und Studierende ausgeübt.
Universitätsvertretung (UV): Organ der ÖH, gesetzliche Interessensvertretung der Studierenden einer Universität; lokales Studierendenparlament; wird bei den ÖH-Wahlen nach Listenwahlrecht gewählt, d.h. je nach Stimmenanteil entfallen Mandate an die einzelnen Studierendenorganisationen (Listen) wie z.B. den VSStÖ; neben den stimmberechtigten Mitgliedern (MandatarInnen) haben auch die ReferentInnen und die Vorsitzenden der FStVen und StVen an der LFU bzw. die Vorsitzenden der StVen an der MUI Rede- und Antragsrecht in den Sitzungen der UV; UV-Sitzungen finden mindestens zweimal im Semester statt und sind öffentlich.
Unterkommission: Bei den ÖH-Wahlen werden von der HWK zur Abwicklung der Wahl Unterkommissionen eingerichtet, sie entsprechen umgelegt auf die Nationalratswahl den Wahlsprengeln.
Vizerektor_in: Mitglied des Rektorats; an einer Universität gibt es bis zu vier VizerektorInnen, welchen jeweils ein Ressort (z.B. Forschung, Verwaltung oder Lehre) zugeteilt ist, sie unterstehen der Rektorin oder dem Rektor.
VSStÖ [vaust]: Verband Sozialistischer Studentinnen und Studenten in Österreich. Das sind die Guten, das sind wir.
Zustellungsbevollmächtigte_r (ZBV): jede Wahlwerbende Gruppe bei den ÖH-Wahlen (Liste, Fraktion) nennt eineN ZBV, sie bzw. er ist die offizielle Kontaktperson zwischen der Fraktion/Liste/Studierendenorganisation und den offiziellen Stellen der UV und der Universität.