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Service
- Unilexikon
AllgemeinbediensteteR: Nichtwissenschaftliches
Personal, z.B. TechnikerIn oder MitarbeiterIn in der Universitätsverwaltung.
Berufungskommission: Kollegialorgan, das für die
Besetzung einer ProfessorInnenstelle vom Senat eingerichtet wird; das
UG02 schreibt bzgl. der Zusammensetzung dieses Gremiums eine absolute
Mehrheit der ProfessorInnen vor, mindestens ein Mitglied muss von den
Studierenden nominiert werden.
Bundesvertretung (BV): Höchstes Organ der ÖH,
Studierendenparlament; die Mitglieder werden aus den UVs entsprechend
dem letzten Wahlergebnis und den Studierendenzahlen der Universitäten
entsandt; bis 2003 wurde die BV nach Listenwahlrecht direkt gewählt;
Curriculum (Studienplan): Regelt die zu absolvierenden
Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten für eine Studienrichtung
(oder Universitätslehrgang) an einer Universität; wird von
der Curriculumskommission erstellt und vom Senat bestätigt.
Curriculumkommission (Curricularkommission): Kollegialorgan,
das vom Senat zur Erstellung oder Abänderung von Curricula eingerichtet
wurde; an den Innsbrucker Universitäten sind ProfessorInnen, Mittelbau
und Studierende in diesen Gremien gleichstark vertreten.
Dekanat: Fakultätsverwaltungsbüro
DekanIn: LeiterIn einer Fakultät
Dienststellenausschuss (DA): Interessensvertretung
der Universitätsangestellten, Vorläufer des Betriebsrates.
ECOSY: Young European Socialists ist die Jugendorganisation
der SPE (Sozialdemokratische Partei Europas); der VSStÖ als sozialistische
(und daher auch internationalistische) Studierendenvereinigung ist Mitglied
der Ecosy; sie ist eine Plattform der europäischen, sozialistischen
Jugendorganisationen und steht in enger Zusammenarbeit mit der IUSY.
Entwicklungsplan: wird vom Rektorat erstellt, vom Senat kommentiert
und vom Universitätsrat genehmigt; er enthält die Zukunftspläne
einer Universität in Lehre, Forschung und Verwaltung.
ESIB (National Unions of Students in Europe): europaweite
Interessensvertretung von Studierenden; gegenwärtig sind 50 nationale
Studierendenverbände aus 37 Ländern Mitglied in der ESIB,
die ÖH ist einer davon.
Fachschaft: umgangsprachlicher Begriff für FV
oder FStV.
Fakultätsrat: Kollegialorgan der LFU mit beratender
Funktion; die Kurien ProfessorInnen, Mittelbau, Studierende, Allgemeinbedienstete
sind im Verhältnis 2x : x : x : 1 vertreten.
FakultätsstudienleiterIn: Die bzw. der UniversitätsstudienleiterIn
ist laut Satzung (studienrechtliche Bestimmungen) der LFU berechtigt
UniversitätslehrerInnen ihre Aufgaben zu übertragen, d.h.
FakultätsstudienleiterInnen sind im Rahmen ihrer jeweiligen Fakultäten
die zuständigen Personen für studienrechtliche Angelegenheiten.
Fakultätssudienvertretung (FStV): Ab 1. Juli 05
gibt es an der ÖH der LFU 11 Fakultätsstudienvertretungen.
Sie werden von den Studienvertretungen der ihnen zugeordneten Studienrichtungen
beschickt; die FStVen vertreten die Interessen der Studierenden gegenüber
den jeweiligen Fakultäten und koordinieren die Tätigkeiten
der ihnen zugeordneten Studienvertretungen; für ihre Aufgaben stehen
ihnen nur geringe Budgetmittel zur Verfügung; sie sind die Nachfolgegremien
der Fakultätsvertretungen.
Fakultätsvertretung (FV): In Innsbruck endet die
letzte Funktionsperiode der FVen am 30. Juni 05; diese Vertretungseben
der ÖH wurde bei den ÖH-Wahlen per Listenwahlrecht und direkt
durch die Studierenden gewählt; den FVen standen mindestens 40%
der ÖH-Beiträge der Studierenden (des Anteils, der von der
Bundesvertretung an die Universitäten ausbezahlt wurde) zur Verfügung
und waren somit eine Ernstzunehmende Interessensvertretung gegenüber
den jeweiligen Fakultäten; außerdem wurde ein Großteil
der Beratungstätigkeit der ÖH von den FVen abgedeckt.
Fraktion: Die Universitätsvertretung wird bei
den ÖH-Wahlen per Listenwahlrecht gewählt. Je nach Wahlergebnis
entfallen auf die einzelnen Listen eine gewisse Anzahl von Mandaten,
alle MandatarInnen einer Liste (wahlwerbende Gruppe) nennt mensch Fratkion;
meist wird aber auch die gesamte Studierendenorganisation so bezeichnet,
so wie z.B. der VSStÖ
Geschäftsordnung: jedes Gremium braucht Regeln
nach denen dessen Aufgaben erledigt werden, bei universitären Gremien
(wie z.B. Senat oder Rektorat) heißt dieses Regelwerk Geschäftsordnung;
die Geschäftsordnung des Senates gilt auch für die von diesem
eingerichteten Kollegialorgane, wie etwa Curriculumkommissionen.
Habilitationskommission: Kollegialorgan, das über
die Erteilung der Lehrbefugnis entscheidet; das UG02 schreibt bzgl.
der Zusammensetzung dieses Gremiums eine absolute Mehrheit der ProfessorInnen
vor, mindestens ein Mitglied muss von den Studierenden nominiert werden.
Hauptwahlkommission (HWK): laut ÖH-Satzung ein
Teil der HochschülerInnenschaft; ihr gehören jeweils einE
VertreterIn der drei stimmenstärksten Fraktionen der letzten ÖH-Wahlen
und die oder der Vorsitzende an, welcheR vom Ministerium beauftragt
wird (meist einE rechtskundige UniversitätsangehörigeR); die
HWK regelt den Ablauf der ÖH-Wahlen (begutachtet Wahlvorschläge,
überprüft Unterstützungserklärungen, richtet Unterkommissionen
ein, ist zuständig für die Auszählungen und die Verkündung
der Wahlergebnisse ...); die bzw. der Vorsitzende der HWK ist zwischen
den Wahlen für die Nachbesetzung von freiwerdenden Mandaten in
Studienvertretungen zuständig und überprüft bzw. bestätigt
Umnominierungen und Ersatznominierungen durch die Fraktionen.
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz (HSG): österreichisches Bundesgesetz, das die Interessensvertretung der
Studierenden an Universitäten, Pädaks und Fachhochschul-Studiengängen
und deren Organisation regelt, das HSG ist die gesetzliche Grundlage
für die ÖH.
Institutsbeirat: Kollegialorgan der LFU mit beratender
Funktion; die Kurien ProfessorInnen, Mittelbau, Studierende, Allgemeinbedienstete
sind im Verhältnis 2x : x : x : 1 vertreten;
Institutskonferenz (IKo): entscheidungsbefugtes Kollegialorgan
nach UOG.
InstitutsleiterIn (Institutsvorstand): LeiterIn eines
Instituts. Sie bzw. er wird vom Rektorat nach Anhörung des Institutsbeirates
für maximal vier Jahre bestellt.
IUSY (International Union of Socialist Youth): Die IUSY vereint
über 135 sozialistische und sozialdemokratische Jugendorganisationen
(der VSStÖ ist eine davon) aus über hundert Ländern;
sie ist sozusagen die Jugendorganisation der Sozialistischen Internationalen.
Kollegialorgan: Universitäres Gremium mit oder
ohne Entscheidungsbefugnis, in dem mehrere Kurien vertreten sind; es
gibt gesetzlich vorgeschriebene (im UG02) Kollegialorgane, wie etwa
der Senat, und Kollegialorgane, die der Organisationsplan einer Universität
vorschreibt z.B. Fakultätsräte.
Kurie: universitäre Gruppe, die sich durch ihr
(Anstellungs-)Verhältnis zur Universität definiert; an österreichischen
Universitäten gibt es folgende Kurien: ProfessorInnen, Mittelbau,
Studierende und Allgemeinbedienstete; meist wird auch die Gesamtheit
der InteressensvertreterInnen einer universitären Gruppe in einem
Kollegialorgan als Kurie bezeichnet.
Leistungsvereinbarungen: öffentlich-rechtlicher
Vertrag zwischen den einzelnen Universitäten und der Bundesregierung;
sie werden auf drei Jahre abgeschlossen, der Entwurf der Leistungsvereinbarungen
wird vom Rektorat erarbeitet und vom Unirat genehmigt; beinhalten die
zu erbringenden Leistungen der Universität (Lehre, Forschung, Personalentwicklung...)
und der Regierung (Budgetzuweisung) und etwaige Maßnahmen bei
Nichterfüllung der Leistungen.
LFU: Leopold Franzens Universität Innsbruck
LSF: Liberales Studentinnen- und StudentenForum.
Mitteilungsblatt: das gesetzlich vorgeschriebene schriftliche
Organ einer Universität, in dem Verlautbarungen wie Satzung, Organisationsplan,
aber auch Stellenausschreibungen veröffentlicht werden müssen;
es ist zeitgleich online und gedruckt herauszugeben.
Mittelbau: alle UniversitätslehrerInnen einer
Universität, die kein ProfessorInnenstelle innehaben; im UG02 wird
oft zwischen „Habilitierten“ und „nicht habilitierten“
unterschieden.
MUI: Medizin Universität Innsbruck
ÖH-Beitrag: EUR 14,86 (inkl. Versicherung) pro
Semester; die Bundesvertretung setzt die Höhe des ÖH-Beitrages
fest; 15% des Beitrages fließt in das Budget der BV ein, 85% gehen
an die UVen, davon 30% an die Studienvertretungen und 10% an die FstVen.
ÖH-Satzung: Sowohl die BV als auch die UV haben
eine eigene Satzung; sie beschreibt die Organisationsstruktur der ÖH,
enthält also alle Organe der Österreichischen Hochschülerschaft;
sie regelt unter anderem den Ablauf von Sitzungen, Wahlen von FunktionärInnen
und Urabstimmungen, außerdem enthält sie die Aufgabenbeschreibungen
der eingerichteten Referate.
Organisationsplan: enthält die Organisationsstruktur
einer Universität, er definiert die organisatorischen Einheiten
(z.B. Fakultäten) und Untereinheiten (z.B. Institute), den Verwaltungsapparat
und etwaige Beratungsorgane; Änderungen des Organisationsplans
werden vom Rektorat erarbeitet, vom Senat kommentiert und vom Universitätsrat
bestätigt.
Österreichische HochschülerInnenschaft
(ÖH): gesetzlich vorgeschriebene (HSG) Interessensvertretung
der Studierenden; die Ebenen der ÖH sind die Bundesvertretung (BV)
mit Sitz in Wien, die Universitätsvertretungen (UV) an den jeweiligen
Unis und die Studienvertretung der einzelnen Studienrichtungen, außerdem
können (durch die Satzung) entsprechend der Organisationsstruktur
(Organisationsplan) der Universität weitere Vertretungsorgane auf
der Ebene von organisatorischen Untereinheiten (wie z.B. Fakultäten)
eingerichtet werden, außerdem sind auf den Ebenen BV und UV Referate
eingerichtet, die Verwaltungs-, Beratungs- Organisationstätigkeiten
ausführen, aber auch politisch arbeiten können.
ÖVP-AG: Die Aktionsgemeinschaft ist die von der
ÖVP finanzierte Studierendenorganisation.
Pflichtmitgliedschaft: Alle an österreichischen
Universitäten eingeschriebenen Studierenden sind per Gesetz Mitglied
der ÖH.
Pufl-GRAS: Plattform unabhängiger Fachschaftslisten
und Grüne und alternative StudentInnen.
Referat: Auf den Ebenen der ÖH BV und UV sind
Referate eingerichtet, die Verwaltungs-, Beratungs- Organisationstätigkeiten
ausführen, aber auch politisch arbeiten können; geleitet werden
diese von Studierenden, den sogenannten ReferentInnen, die von der BV
bzw. UV gewählt und eingesetzt werden.
Rektorat: ist eines der drei Leitungsgremien der Universität;
besteht aus RektorIn und bis zu vier VizerektorInnen; das Rektorat leitet
die Universität und repräsentiert diese nach außen,
zu seinen wichtigsten Aufgaben zählt die Zuteilung des Budgets,
Erstellung der Satzung, des Organisationsplans und des Entwicklungsplans
und die gesamte Personalpolitik.
RektorIn: ist VorsitzendeR des Rektorats, obersteR
VorgesetzteR des gesamten Universitätspersonals.
RFS: Ring freiheitlicher Studenten.
Satzung: Die Satzung der Universität ist die Summe
aller Ordnungsvorschriften die im Rahmen des UG02 zu erlassen sind,
sie wird vom Rektorat erstellt, vom Senat beschlossen und vom Universitätsrat
genehmigt, unter anderem enthält sie die studienrechtlichen Bestimmungen,
die Wahlordnungen der Leitungsgremien und Richtlinien bzgl. Evaluierungen.
Senat: das oberste Kollegialorgan und eines der drei
Leitungsgremien der Universität; seine Kompetenzen beschränken
sich hauptsächlich auf Stellungnahmen, Einrichtung anderer Kollegialorgane
wie z.B. Curriculumkommissionen und Beschluss der vom Rektorat vorgelegten
Satzungsteile; seine Zusammensetzung ist gekennzeichnet durch eine absolute
Mehrheit der ProfessorInnen, ein Viertel der Mitglieder sind Studierende,
der Rest der Mandate entfällt auf Mittelbau und Allgemeinbedienstete.
Studienbeitrag (Studiengebühren): EUR 363,36 pro
Semester.
StudienbeauftragteR: Die bzw. der FaklultätsstudienleiterIn
ist laut Satzung (studienrechtliche Bestimmungen) der LFU berechtigt
UniversitätslehrerInnen ihre bzw. seine Aufgaben zu übertragen,
d.h. Studienbeauftragte sind im Rahmen der jeweiligen Studienrichtungen
die zuständigen Personen für studienrechtliche Angelegenheiten.
Studienkommission (StuKo): Kollegialorgan nach UOG,
Vorgängerin der Curriculumkommission; es war gesetzlich festgelegt,
dass ProfessorInnen, Mittelbau und Studierende gleichstark vertreten
sein müssen.
Studienrichtungsvertretung (StRV): Vorgängerin
der Studienvertretung (StV); die Funktionsperiode der letzten StRVen
endet am 30. Juni 2005.
Studienvertretung (StV): Organ der ÖH, gesetzliche
Interessensvertretung der Studierenden einer Studienrichtung (durch
Änderung der ÖH Satzung können StVen auch zusammengelegt
werden); an der LFU entsendet die StV ein oder mehrere Mitglieder in
die entsprechende FStV.
Universitätsgesetz 2002 (UG 02): bietet die rechtlichen
Rahmenbedingungen für die Universitäten; anders als die Vorgänger
UOG und UniStG beinhaltet es sowohl Organisationsrecht (Administration,
Verwaltung, Budget, Leitung ...) als auch den studienrechtlichen Rahmen;
mit dem Inkrafttreten des UG02 wurde Mitbestimmung an den Universitäten
weitgehend abgeschafft.
Universitätsorganisationsgesetz (UOG): Wurde vom
UG02 abgelöst; das UOG schrieb eine Reihe von (demokratischen)
Entscheidungsgremien vor, durch die alle universitären Gruppen
die Universitäten mitgestalten konnten.
Universitätsrat: eines der drei Leitungsgremien
der Universität; genehmigt Organisationsplan, Entwicklungsplan
und diverse Richtlinien; ist das Bindeglied zwischen Uni und Ministerium;
er besteht aus fünf, sieben oder neun Mitgliedern, wobei vier,
sechs bzw. acht zu gleichen Teilen von Ministerium und Senat bestellt
werden, das letzte Mitglied wird von den anderen Mitgliedern einstimmig
gewählt.
Universitätsstudiengesetz (UniStG): ehemaliges
österreichisches Studienrecht, wurde von UG02 außer Kraft
gesetzt und von diesem bzw. den studienrechtlichen Bestimmung der jeweiligen
Universität abgelöst.
UniversitätsstudienleiterIn: für die Vollziehung
der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz zuständiges
monokratisches Organ an der LFU; diese Funktion wird laut Satzung der
LFU von der Vizerektorin für Lehre und Studierende ausgeübt.
Universitätsvertretung (UV): Organ der ÖH,
gesetzliche Interessensvertretung der Studierenden einer Universität;
lokales Studierendenparlament; wird bei den ÖH-Wahlen nach Listenwahlrecht
gewählt, d.h. je nach Stimmenanteil entfallen Mandate an die einzelnen
Studierendenorganisationen (Listen) wie z.B. den VSStÖ; neben den
stimmberechtigten Mitgliedern (MandatarInnen) haben auch die ReferentInnen
und die Vorsitzenden der FStVen an der LFU bzw. die Vorsitzenden der
StVen an der MUI Rede- und Antragsrecht in den Sitzungen der UV; UV-Sitzungen
finden mindestens zweimal im Semester statt und sind öffentlich.
Unterkommission: Bei den ÖH-Wahlen werden von
der HWK zur Abwicklung der Wahl Unterkommissionen eingerichtet, sie
entsprechen umgelegt auf die Nationalratswahl den Wahlsprengeln.
VizerektorIn: Mitglied des Rektorats; an einer Universität
gibt es bis zu vier VizerektorInnen, welchen jeweils ein Ressort (z.B.
Forschung, Verwaltung oder Lehre) zugeteilt ist, sie unterstehen der
Rektorin oder dem Rektor.
VSSTÖ [vaust]: Verband Sozialistischer Studentinnen
und Studenten in Österreich. Das sind die Guten, das sind wir.
ZustellungsbevollmächtigteR (ZBV): jede Wahlwerbende
Gruppe bei den ÖH-Wahlen (Liste, Fraktion) nennt eineN ZBV, sie
bzw. er ist die offizielle Kontaktperson zwischen der Fraktion/Liste/Studierendenorganisation
und den offiziellen Stellen der UV und der Universität.
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