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Aids und die Patente - Ein schneller und sicherer Tod
1. Dezember - Welt Aids Tag 2006
Laut Statistiken der UNO (UNAIDS) sind weltweit 39 Millionen Menschen mit dem HIV-Virus infiziert. 95% davon leben in armen Ländern. Ungefähr alle 10 Sekunden stirbt ein Mensch im Endstadium AIDS, das ergibt pro Jahr rund 3 Millionen. Dazu infizieren sich täglich rund 15.000 Menschen neu mit HIV.
In den Industrieländern stehen den Betroffenen Kombinationstherapien zur Verfügung, welche die Zeit zwischen der Infektion mit dem Virus und dem Endstadium AIDS stark verlängern und die Lebenserwartung der Betroffenen somit wesentlich verbessern.
In den armen Ländern fehlen hingegen zum einen Ressourcen für den Gesundheitssektor, zum anderen die finanziellen Mittel, die nötig wären um die patentierten Medikamente der Bevölkerung erschwinglich zugänglich zu machen.
Was ist das Patentrecht?
Das Patentrecht ermöglicht jedem Hersteller für seine neu entwickelten Produkte (hier Medikamente) ein Patent anzumelden, das für 20 Jahre das alleinige Verkaufs- und Vermarktungsrecht garantiert. Der so erlangte Schutz des geistigen Eigentums ist somit der Schutz vor Nachahmung und bedeutet die Monopolstellung für das Medikament.
Erst nach Ablauf dieser 20-jährigen Frist können die Medikamente auch von anderen Herstellern nachgebaut und vermarktet werden. Diese Medikamente werden dann Generika genannt. Erst durch diesen Wettbewerb fallen die Preise, hier vor allem die der Originalpräparate.
Begründet wird Patentierung dadurch, dass Anreize für neue Entwicklungen geschaffen werden sollen und dem Patentinhaber durch die Monopolstellung am Markt Ersatz für die teilweise sehr hohen Entwicklungskosten gewährleistet wird. Auch Kosten für Produkte, die nie auf dem Markt verkauft wurden, sollen so abgedeckt werden.
Die Entwicklung der Patentrechte
Vor 1995 hatte jeder Staat sein eigenes Patentrecht und etliche Staaten kein Patentrecht. Hersteller mussten in jedem Land um die Patentierung ihres Medikaments ansuchen bzw. konnten in Ländern, welche kein Patentrecht hatte, ihre Produkte nicht patentieren lassen.
Seit 1995, das Jahr in welchem die WTO gegründet wurde, gilt in allen WTO-Mitgliedsstaaten das TRIPS-Abkommen. Das Ziel von TRIPS – Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights – ist, geistiges Eigentum im Welthandel zu schützen. Neben dem Schutz von Marken und geographischen Bezeichnungen wird seit diesem Abkommen auch ein international vereinheitlichtes (an das US-Recht angepasstes) Patentrecht angestrebt.
Dieses international vereinheitlichte Patentrecht kommt vor allem den reichen Pharmakonzernen, der Pharmalobby der Industrieländer, zu gute. Sie können nun ihre neuen Medikamente sofort international patentieren lassen und jeder Staat hat sich daran zu halten.
Die armen Länder hingegen, die primär von AIDS betroffen sind und nur von Generika profitieren, trifft dieses internationale vereinheitlichte Patentrecht schwer. Patentierte Medikamente sind dort für die meisten Menschen unbezahlbar, des weiteren können die armen Länder für 20 Jahre das neue Wissen nicht nützen, da es durch das TRIPS-Abkommen zum Eigentum der Reichen wird und sie selber nicht das KnowHow zur Herstellung neuer besser wirkender Medikamente haben.
Aufgrund dieser sich abzeichnenden Entwicklung und öffentlichen Drucks von diversen NGOs wurden im Jahr 2001 durch die Doha-Deklaration Ausnahmeregelungen beschlossen.
Es wurde klargestellt, dass arme Länder in ihren nationalen Gesetzgebungen öffentliche Gesundheitsinteressen vor kommerzielle Interessen von Patentinhabern stellen können. In der Praxis hat dies zur Bedeutung, dass die Herstellung und Vermarktung durch Dritte trotz fehlender Genehmigung der Patentinhaber in einem Land erlaubt werden kann, wenn es das nationale (Gesundheits-) Interesse dieses Landes erfordert. Es handelt sich hier somit um eine Zwangslizenz (= compulsory licence) „Wenn es national aus gesundheitlichen Gründen nötig ist, dann dürft ihr produzieren!“.
Eine vielversprechende Zwangslizenz, jedoch die Realität sieht anders aus. Diese Lizenz nützt nur Schwellenländern, die meist weniger mit AIDS zu kämpfen haben, in denen es jedoch eine eigene Pharmaindustrie gibt. Denn es darf das patentierte Medikament importiert werden, das patentierte Medikament darf für den nationalen Gebrauch als Generikum nachgeahmt werden, dieses Generikum darf jedoch nicht exportiert werden!
Die armen Länder, die wirklich schwer mit AIDS zu kämpfen haben, berücksichtigt diese Zwangslizenz nicht, denn sie haben keine eigene Pharmaindustrie. Sie können zwar das teure patentierte Medikament importieren, jedoch wie sollen sie es nachbauen ohne eigene Pharmaindustrie? Für die Bekämpfung des AIDS-Problems bräuchten sie günstige Generika, jedoch wie sollen sie zu diesen kommen, wenn die Generika-produzierenden Schwellenländer nicht exportieren dürfen?
Wiederum auf Grund öffentlichen Drucks (v.a. der Ärzte ohne Grenzen) reagierte die WTO abermals und erlaubte im Jahr 2003 mit der Cancun-Vereinbarung Generika-Produzenten der Schwellenländer, unter gewissen Umständen den Export. Diese „Umstände“ sind jedoch zum Teil mit komplizierten bürokratischen Hürden verbunden, so dass es bis heute nicht einmal dazu kam. Der Teufel steckt hier wieder im Detail.
Zukünftig braucht es keine weiteren Deklarationen oder Vereinbarungen, welche das im Zuge des TRIPS-Abkommens entstandene international vereinheitlichte Patentrecht theoretisch verschönern, jedoch praktisch nicht umzusetzen sind. Was es braucht, ist eine Lösung!
Wie kann diese Lösung aussehen?
Eine globale Patentfreiheit für lebensnotwendige Medikamente – vor allem für AIDS-Medikamente sollte angestrebt werden, denn durch Patente werden täglich Menschen getötet.
Derartige Patente gehören abgeschafft, dafür ein weltweiter Plan erstellt, wie Menschen mit HIV und AIDS geholfen werden kann. Hierzu gehört die Prävention wie Aufklärung über Kondomgebrauch, die ausreichende Bereitstellung von Kondomen vor Ort und die ausreichende Bereitstellung von helfenden Medikamenten bei vorliegender Infektion.
Sobald ein neues Medikament mit besserer Wirkungsweise entwickelt wird, sollte dessen Produktion sofort in allen Ländern der Welt möglich sein, wobei ärmere Länder, welche eine eigene Pharmaindustrie besitzen, bei der Produktion in Hinsicht auf Qualitätsstandards bedingungslos unterstützt werden sollten. Ebenso müsste der Export solcher Medikamente unbürokratisch ermöglicht werden, damit auch die armen Ländern ohne eigene Pharmaindustrie Zugang zu diesen Medikamenten haben. Die Preise sollten hierbei an das jeweilige Bruttonationalprodukt der einzelnen Länder angepasst werden, damit diesen wirklich betroffenen Ländern ohne eigene Möglichkeit der Produktion die Finanzierung dieser Medikamenten möglich ist.
Ein Plan, der nicht wie so vieles auf dieser Welt nur auf Profit ausgelegt ist, sondern auf das Wohl der gesamten Menschheit.
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