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Service
- Sozialfonds
Worum handelt es sich bei den sogenannten ÖH-Fonds?
Die Mittel der ÖH-Fonds stammen zu einem Drittel vom Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur (bmbwk), von der Bundesvertretung
der ÖH und der jeweiligen Universitätsvertretung. Zu den ÖH-Fonds
zählen der Sozial-, der Wohn-, der Kinder- und der Kinderbetreuungsfonds,
weiters übernimmt die ÖH die Kosten für eine begrenzte
Zahl von Mediationseinheiten (Näheres zu den einzelnen Fonds weiter
unten).
Wird deinem Antrag stattgegeben, bekommst du eine im Studienjahr einmalige
Summe ausbezahlt, auf die du allerdings keinen Rechtsanspruch hast.
Wer kann eine Unterstützung aus den Mitteln der ÖH-Fonds
erhalten?
Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Unterstützung
aus den Mitteln der ÖH-Fonds sind die folgenden:
a) Der/die Studierende muss Mitglied der ÖH sein. (ausgenommen FH-StudentInnen)
b) Er/sie muss ein ordentliches Studium betreiben (unter bestimmten
Umständen können auch außerordentliche Studierenden
eine Unterstützung erhalten, dazu unten).
c) Er/sie muss im Sinne der Richtlinien sozial bedürftig sein (dazu
unten).
d) Er/sie muss einen adäquaten Studienerfolg vorweisen können
(dazu unten).
e) Er /sie darf von keiner anderen Stelle eine ausreichende Unterstützung
erhalten.
Wann bin ich im Sinne der Richtlinien sozial bedürftig?
Du bist im Sinne der Richtlinien sozial bedürftig, wenn du nicht
bei deinen Eltern wohnst und deine monatlichen Ausgaben die monatlichen
Einnahmen übersteigen. Als Einkünfte gelten hier u.a. Einkünfte
aus Erwerbstätigkeit, Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz,
dem Karenzurlaubsgesetz und anderen Gesetzen, Wohn-, Familien-, Studienbeihilfe
und sonstige Stipendien, Unterhaltszahlungen sowie sonstige Zuwendungen
von Seiten der Eltern und/oder Verwandten. Als Ausgaben dürfen
maximal EUR 270 für Wohnkosten zum Abzug gebracht werden, für
zum Studium notwenige Aufwendungen EUR 150 (nachgewiesenerweise, ohne
Nachweis pauschal EUR 75), für Telefon-, Rundfunk- und Fernsehgebühren
sowie Haushaltsversicherung maximal EUR 60, für Kinderbetreuung
maximal EUR 200 etc.
Wann liegt ein adäquater Studienerfolg vor?
Ein adäquater Studienerfolg liegt vor, wenn du aus den letzten
beiden Semestern zumindest eine Teilprüfung einer Diplomprüfung
oder eines Rigorosums oder Prüfungen im Ausmaß von acht Wochenstunden
(bei Studierenden mit Kind reichen vier Wochenstunden) nachweisen kannst.
Außerdem darfst du die doppelte gesetzliche Mindeststudiendauer
im aktuellen Studienabschnitt nicht überschreiten, wobei aber Verzögerungsgründe
wie Erziehung eigener Kinder und Krankheit berücksichtigt werden.
Können auch außerordentliche Studierende eine Unterstützung
aus den Mitteln der ÖH-Fonds erhalten?
Außerordentliche Studierende können im zweiten Semester zur
Vorbereitung eines ordentlichen Studiums (z.B. Besuch eines Sprachkurses)
eine Unterstützung erhalten, wenn sie aus dem ersten Semester Zeugnisse
über Prüfungen im Ausmaß von mindestens acht Wochenstunden
vorweisen können.
Für wen ist der Sozialfond gedacht?
Der Sozialfonds ist für Studierende, die ohne eigenes Verschulden
in große. Finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, gedacht; sie
können eine Unterstützung von höchstens EUR 1200 (die
genaue Höhe richtet sich nach dem Grad der sozialen Notlage) pro
Studienjahr erhalten.
Wer kann eine Unterstützung aus dem Wohnfond erhalten?
Studierende mit hohen Wohnkosten können eine Unterstützung
aus dem Wohnfonds erhalten, wobei Größe und Preis der Wohnung
den studentischen Wohnverhältnissen entsprechen müssen. Die
Unterstützung für behinderte Studierende und Studierende mit
Kind beträgt höchstens EUR 1299 pro Studienjahr, für
alle anderen Studierenden höchstens EUR 1000.
Für wen ist der Kinderfond gedacht?
Der Kinderfonds ist für Studierende, denen unerwartet einmalige
Ausgaben für die Versorgung eines Kindes erwachsen, gedacht - studierenden
Vätern und Müttern soll es so ermöglicht bzw. erleichtert
werden, ein begonnenes Studium fortzusetzen bzw. zu beenden. Vor der Schwangerschaft muss ein adäquater Studienerfolg vorliegen.
Für wenn ist der Mediationsfond?
Für Studierende, die die ihnen zustehenden Ausbildungskosten nicht vor Gericht von den Eltern einklagen, sondern eine Einigung durch Mediation finden wollen.
- Höhe: Honorarkosten für 3 Mediationseinheiten (je max. 437€)
- Voraussetzung: Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht
Wann kann eine Unterstützung aus dem Kinderbetreuungsfond beantragt werden?
Durch den Kinderbetreuungsfonds soll studierenden Eltern zumindest ein
Teil der Kosten, die ihnen durch die Betreuung ihrer Kinder (z.B. im
Kindergarten, in der Kinderkrippe, durch BabysitterInnen) erwachsen,
rückerstattet werden.
Wo bekomme ich die Antragsformulare und wo muss ich sie dann
abgeben?
Antragsformular zum downloaden:
Formular (deutsch)
Formular (englisch)
Die ausgefüllten Formulare und notwendige Dokumente an das Sozialreferat
der Bundesvertretung schicken:
Referat für Sozialpolitik
ÖH Bundesvertretung
Lichtensteinstraße 13
1090 Wien
+43 (1) 310 88 80
sozial@oeh.ac.at
Weitere Fragen?
Einfach eine mail an ibk@vsstoe.at schicken, oder die Sozialfondsbetreuerin der Bundes-ÖH fragen.
Sie ist immer Dienstag und Freitag von 10-12 Uhr unter 01/310 88 80-22
erreichbar.
Alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr.
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