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Service - Rundfunkgebühren

Rundfunk- und Fernsehgebühren

Um in aller Ruhe vor dem Fernseher sitzen zu können, ohne der ständigen Angst gleich Besuch von der GIS (Gebühreninformationsservice) zu bekommen, bleibt nur die Anmeldung des Fernsehers/Radios.

Anmeldung

Um dich anzumelden, benötigst du nur ein Formular, das du unter http://members.orf.at/news_for.htm ganz einfach downloaden kannst. Dem Formular
beiliegend findest du auch eine Ausfüllhilfe. Monatlich musst du dann EUR 19,48 entrichten. Ob per Bankeinzug oder Erlagschein ist dir selbst überlassen. Zusätzlich zum Anmeldungsformular
musst du im Fall des Falles auch eine Einzugsermächtigung beilegen.
Auch dieses Formular kannst du downloaden.

Befreiung

Für BezieherInnen des Stipendiums oder anderen Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Pensionen, etc. besteht die Möglichkeit von den Rundfunkgebühren befreit zu werden, sowie
eine Zuschussleistung zu den Fernsprechentgelten von EUR 13,81 beziehen.
Mit dieser Zuschussleistung erhältst du das Recht auf eine Gutschrift auf deine monatliche
Telefonrechnung. Das gilt für Festnetz wie auch für das Mobilnetz. Den Antrag auf Befreiung/ Zuerkennung der Zuschussleistung kannst du ebenfalls auf http://members.orf.at/news_for.htm downloaden.

Antragstellung

Sowohl die Anmeldung als auch gegebenenfalls der Antrag auf Befreiung/Zuerkennung der Zuschussleistung ist an die

GIS Gebühren Info Service GmbH
Postfach 200
1021 Wien

zu senden, oder persönlich beim

Service Center Innsbruck
Salurnerstr. 18
6020 Innsbruck

Schick deinen Antrag auf jeden Fall eingeschrieben und bewahre den Beleg gut auf.

Die Anmeldung geht mittlerweile auch online unter http://members.orf.at/meld_anm.htm

Voraussetzungen

• Du musst in dem Haushalt für den du die Befreiung beantragst, hauptgemeldet sein
• Der Anschluss für den die Zuschussleistung beantragt wird, darf nicht für geschäftliche Zwecke verwendet werden
• Das Haushaltseinkommen (das Einkommen allerPersonen, die in diesem Haushalt gemeldet sind), darf einen gewissen Richtsatz nicht überschreiten (Siehe Höchstsatz des Haushaltseinkommens). Übersteigt dein Nettoeinkommen den Höchstsatz kannst du auch abzugsfähige Ausgaben geltend machen, z.B. dein Mietzins.

Höchstsatz des Haushalteinkommens
Für 1 Person: EUR 731,51
Für 2 Personen: EUR 1.136,80
Für jede weitere Person erhöht sich der Richtsatz um EUR 77,86
Die Familienbeihilfe wird bei der Berechnung des Nettoeinkommens nicht dazugezählt.

Dokumente
• Im Bedarfsfall: ausgefülltes Formular „Anmeldung“
• Ausgefülltes Formular „Befreiung/Zuschussleistung“
• Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen (Kopie)
• Nachweis über den Bezug von Stipendium, Pension, Arbeitslosengeld, etc. (Kopie)
• Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (Kopie)
• Im Bedarfsfall: ev. Mietzinsbestätigung (Mietvertrag in Kopie) Über deinen Antrag entscheidet
die GIS per Bescheid, gegen den du gegebenenfalls Berufung einlegen kannst.

 

 

 

 

 

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