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VSStÖ Innsbruck: Psychologie Aufnahmeverfahren rechtswidrig!?VSStÖ empfiehlt abgewiesenen Studierenden Zulassung auf dem Rechtsweg zu erzwingen! „Der am 1. September 2010 durchgeführte Aufnahmetest für die Studienrichtung Psychologie war offensichtlich rechtswidrig! Das Rektorat hat den Termin dieser Prüfung nicht wie in der betreffenden Verordnung vorgeschrieben im Mitteilungsblatt der Universität veröffentlicht“ erklärt Stefan Gasser, Vorsitzender des Verbands Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) Innsbruck und empfiehlt allen Abgewiesenen ihre Studienzulassung per Rechtsweg zu erzwingen. „Die von der Universität nicht zugelassen Studierenden haben nach Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung ein Recht auf einen Studienplatz. Wir hoffen, dass die zuständige Vizerektorin für Lehre und Studierende Margret Friedrich den Sachverhalt erkennt und den betroffenen Personen ohne langes Verfahren die Zulassung erteilt“, so Gasser weiter. „Seit Einführung der Zugangsbeschränkungen in Psychologie wurde noch kein rechtlich mängelfreies Aufnahmeverfahren durchgeführt. Dies ist ein Skandal und für die betroffenen Personen, deren Lebenstraum zerstört wurde, untragbar“, verweist Gasser unter anderem auf die derzeit anhängigen Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof. Der VSStÖ Innsbruck stellt auf seiner Website unter www.vaust.net laufend aktuelle Informationen zu dieser Causa zur Verfügung und bietet allen betroffenen Hilfestellung zur Durchführung des Verfahrens. „Abschließend fordern wir erneut die Aufhebung der bestehenden Beschränkungen und die Rückkehr zum offenen Hochschulzugang“, schließt Gasser. Weitere Infos unter www.vaust.net/psychologie |
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