VSStÖ Innsbruck: Psycho-Aufnahmeverfahren durch VfGH-Urteil rechtswidrig!
VSStÖ fordert Rücktritt von Vizerektorin Friedrich
„Mit seinem aktuellen Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof die Rechtswidrigkeit des Aufnahmeverfahrens für Psychologie an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck festgestellt. Damit ist klargestellt, dass die Universität in den vergangenen drei Jahren 443 potentielle Studierende zu Unrecht abgewiesen hat!“, empört sich Stefan Gasser, männlicher Vorsitzender des VSStÖ Innsbruck.
„Obwohl Studierendenvertreter_innen, sowie der Senat der Innsbrucker Uni, mehrfach auf die Rechtswidrigkeit dieses Aufnahmeverfahrens hingewiesen hatten, hielt die zuständige Vizerektorin für Lehre und Studierende Margret Friedrich trotz der offensichtlichen Unzulässigkeit des Verfahrens weiterhin daran fest“ , erklärt Jessica Müller, weibliche Vorsitzende des VSStÖ Innsbruck.
„Die Vorgehensweise des Rektorats in dieser Causa zeigt eindeutig, wie die gesetzlich verbrieften Rechte der Studierenden an der Universität Innsbruck mit Füßen getreten werden! Darauf kann es eigentlich nur eine Antwort geben: Die verantwortliche Vizerektorin Friedrich muss umgehend zurücktreten!“, fordert Gasser.
„Der VSStÖ fordert das Rektorat an der Universität Innsbruck erneut auf, alle abgewiesenen Bewerber_innen des heurigen Jahres umgehend zum Psychologiestudium zuzulassen, anstatt durch die, für Betroffene langwierigen und mühsamen, Rechtsmittelverfahren wiederum eine Niederlage einzustecken“, schließen Müller und Gasser unisono.