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ÖH gewinnt OGH-Klage wegen Studienzeitverzögerung

Seit 2005 führt die ÖH Bundesvertretung mittlerweile eine Musterklage gegen die Medizinische Universität Graz im Bezug auf unverschuldete Studienzeitverzögerungen aufgrund Lehrveranstaltungsmangel. Nachdem diese in den beiden ersten Instanzen negativ beschieden wurde entschied der OGH als Letztinstanz, dass die Universität dazu verpflichtet ist ausreichend Lehrveranstaltungen anzubieten, widrigenfalls können Studierende auf Schadenersatz (Miete, Unterhaltskosten, Beihilfenverlust, etc.) klagen. Aus diesem Grund ruft die ÖH Bundesvertretung zu einer Massenklage auf. 


Solltest du ebenfalls von aufgrund Lehrveranstaltungsmangels unverschuldet eine Studienzeitverzögerung erlitten haben, so fülle das Formular unter http://www.oeh.ac.at/klage aus. Es besteht kein Kostenrisiko, da sämtliche Prozesskosten von der ÖH Bundesvertretung getragen werden.



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