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Info: Studieneingangsphase neu an der LFU und deren Umsetzung!Folgendes Email wurde von seiten unseres Senatsmitglieds Sophia Reisecker an die studentischen Mitglieder der Curriculumskommissionen sowie alle Studienvertretungen gesendet um auf die aktuellen Entwicklungen aufmerksam zu machen und vor Schnellschussaktionen zu warnen: Liebe CuKo-Mitglieder, liebe StVler_innen! Ich wende mich an euch als Studierenden-Senatsmitglied, weil derzeit wichtige Entscheidungen und Arbeitsprozesse anstehen, die nachhaltig großen Einfluss auf unsere Universität haben und vor allem die (zukünftigen) Studierenden betreffen. Ich sehe es als meine Pflicht, die Informationen, die ich bekommen konnte, an euch weiterzuleiten, weil ihr de facto die seid, die die Curricula mitbestimmen können. Die folgenden Informationen können/werden sehr wichtig bei den anstehenden Arbeiten sein. Konkret geht es um die neue Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP), die ja ab Herbst Voraussetzung sein soll, um weiterstudieren zu können. Am Di., 15.03., hat ein Treffen von Seiten des Vizerektorats für Lehre und Studierende sowie der Senatsvorsitzenden mit den FSLs und den CuKo-Vorsitzenden gegeben, um den Vorschlag für die LFU zu präsentieren und zu diskutieren. Da ich dort die einzige anwesende Studierendenvertreterin war, möchte ich euch in Folge die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die Gedanken zur Ibk-Lösung näher bringen. Ich fände es nämlich auch äußerst unfair, wenn die Vertreter_innen der Professor_innen bzw. des Mittelbaus mehr Informationen haben, als die Studierenden, und dementsprechend Prozesse massiv beeinflussen könnten. Wir vom VSStÖ betrachten es als essentiell, dass die auszuarbeitenden StEOPs so studierendenfreundlich wie das Gesetz es zulässt gestaltet werden können. Daher stehen wir auch jederzeit für Rückfragen von eurer Seite zur Verfügung bzw. treffen uns auch gerne mit euch, wenn ihr noch mehr Informationen benötigt! Zuerst einmal zur UG-Grundlage (der Nationalratsbeschluss findet sich auch im Anhang). Zusammengefasst ergeben sich folgende Regelungen: >> die StEOP ist in allen Diplom- und Bachelorstudien zu implementieren. >> die StEOP soll einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des jeweiligen Studiums geben (d.h. bspw., dass eine StEOP nicht für 3 verschiedene Studien gelten kann) >> die StEOP soll aus einer oder mehreren LVs bestehen, die sich über mindestens ein halbes Semester erstrecken. >> die StEOP hat ein Semester zu umfassen. >> die StEOP muss aus mindestens zwei Prüfungen bestehen. >> es gibt gesetzlich vorgeschrieben nur eine mögliche Prüfungswiederholung, die jeweilige Uni kann jedoch eine zweite Prüfungswiederholung in der Satzung festschreiben (in Innsbruck sieht es stark danach aus, dass das passieren wird). >> die StEOPs müssen mit Wintersemester 2011/2012 umgesetzt und in Kraft sein (das bedeutet, sie müssen noch dieses Semester ausgearbeitet werden, durch alle Begutachtungsverfahren durch und im Senat beschlossen werden, was eine enorme Herausforderung darstellt bzw. unserer/der Senatsvorsitzenden Ansicht nach nicht möglich ist). Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sind, gelinde gesagt, irrsinnig. Der Konsens durch alle Gremien unserer Uni ist, dass dieses Gesetz von Menschen gemacht wurde, die keine Ahnung von der Uni-Realtiät bzw. (der Erstellung) der Curricula haben. Unglücklicherweise ist dieses Gesetz jetzt Tatsache und wir müssen uns (zumindest mehr oder weniger) danach richten. Wenigstens wird in Innsbruck versucht, eine Grundlage für die StEOPs zu erarbeiten, die vielleicht das Gesetz etwas frei interpretiert, aber zumindest halbwegs studierendenfreundlich ist. Der Vorschlag des Vizerektorats sowie der Senatsvorsitzenden befindet sich im Anhang. Zur weiteren Erläuterung: Optimalerweise besteht die StEOP aus 2 LVs (es können aber, wenn es von der CuKo als unbedingt notwendig betrachtet wird, mehr LVs hineingegeben werden) und umfasst zwischen 7,5 und 15 ECTS-AP. Diese LVs sollen geblockt stattfinden; der erste Prüfungstermin soll dann nach der Hälfte des Semesters (also ca. Ende November) stattfinden. Parallel dazu können schon weitere LVs aus dem ersten Semester belegt werden (VOs oder sogenannte SLs – Studienorientierungslehrveranstaltungen), die aber keinen prüfungsimmanenten Charakter haben dürfen: Denn Prüfungen außerhalb der StEOP dürfen erst abgelegt werden, wenn die StEOP positiv absolviert ist, und bei prüfungunsimmanenten LVs beginnt die Prüfung ja mit der ersten Einheit. Auch in der StEOP dürfen keine prüfungsimmanenten LVs sein (schließlich müssen Studierende bei Nichtbestehen die gesamte LV nachholen, und nicht nur eine Prüfung). Ziel von uns Studierenden muss natürlich sein, dass die StEOP sowohl im Winter- als auch im Sommersemester angeboten wird! Vizerektorin Friedrich wünscht sich, dass in möglichst vielen Studien die StEOP mit nächstem Wintersemester zu laufen beginnt. Ihre Argumentation: Wenn alle anderen Universitäten die StEOP bis dahin implementiert haben und nur wir nicht, dann kommen Unmengen von Studierende zu uns nach Innsbruck … Der stv. Senatsvorsitzende ist hingegen – nach Absprache mit den anderen österreichischen Senatsvorsitzenden – der Ansicht, dass die wenigsten Universitäten die Frist laut UG einhalten werden/wollen. Denn diese vom UG gesetzte Deadline ist absolut unrealistisch. Wir haben unsere Satzung, die gewisse Vorlaufzeiten und Fristen dafür vorschreibt; und innerhalb dieser Fristen ist es eigentlich nicht mehr möglich, die Curricula zu überarbeiten, zu begutachten und zu beschließen. Wir als VSStÖ empfehlen, auf die Satzung zu pochen, und sich mit der Überarbeitung der Curricula Zeit zu lassen. Rechtlich kann das Bundesministerium nicht viel gegen die Universität machen. Außerdem sind wir davon überzeugt, dass die meisten Curricula einer fundierten (!) Überarbeitung bedürfen, und Schnellschussverfahren in den letzten Jahren zu großen Problemen geführt haben. Wenn also eine CuKo den Entschluss fällt, nicht der Empfehlung von VR Friedrich zu folgen (schnelle Einführung einer StEOP, genauere Überarbeitung der Curricula in den nächsten Jahren), dann ist das vollkommen legitim und unterstützenswert. Wenn ihr allerdings diese Überarbeitung durchführen wollt, gilt es zum einen, bewältigbare LVs in die StEOP hineinzugeben und auf eine gute Übergangsbestimmung (mindestens 6 Semester!) zu pochen! Ich glaube, wir wissen alle, dass die StEOP, die jetzt u. U. ausgearbeitet wird, großen Einfluss auf die Studierenden der nächsten Jahre haben wird. Bestehen oder nicht bestehen entscheidet über den weiteren Studienverlauf, über den Bezug von Beihilfen etc. Es gilt jetzt also, zusammenzustehen und eine zumindest annehmbare Lösung für die nächsten Jahre auszuarbeiten! Wie gesagt, bei Fragen wendet euch einfach an mich! So weit der VSStÖ helfen kann, tun wir das auch! Aber die fachlichen Expert_innen in euren Studien seid ihr … Liebe Grüße, Sophia!
Anhänge: - Vorschlag des Vizerektorates für Lehre und Studierende |
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