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Neuregelung der Studiengebühren bei Mehrfachstudien

Ab dem Sommersemester 2010 (Anträge können ab Herbst gestellt werden) können Studierende, die mindestens zwei Studienrichtungen studieren und im betreffenden Semester in allen Studien einen Leistungsnachweis von mindestens 15 ECTS-Punkten (8 ECTS-Punkte für Doktoratsstudien) erbracht haben, beim BMWF einen Antrag auf Rückerstattung der Studiengebühren stellen. Für den Leistungsnachweis zählen keine angerechneten Lehrveranstaltungen (§78 UG 2002). Die Antragsfrist läuft für das Wintersemester bis 30. April und für das Sommersemester bis 30. November des folgenden Semesters. Die Richtlinien und das Antragsformular findet ihr auf der Homepage des Wissenschaftsministeriums.



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