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Allgemeine Zulassungsfrist an der LFU Innsbruck

Vom Montag den 12.07.2011 bis Montag den 31.10.2011 ist die allgemeine Zulassungsfrist an der LFU Innsbruck. 

Die Nachfrist läuft bis zum 30.11.2010

Während dieser Zeit ist es möglich ein (neues) Studium aufzunehmen, sowie den ÖH Beitrag (€ 17) und allenfalls die Studiengebühren (€363,36) zu bezahlen.

ACHTUNG: Für die Aufnahme eines neuen (Bachelor, Master- und Diplom)Studiums ist eine Voranmeldung bis spätestens 31. August 2011 vorgeschrieben. Solltest du diese Frist verpassen kannst du im Wintersemester 2011/12 KEIN Studium beginnen!

siehe: http://www.uibk.ac.at/studienabteilung/de/voranmeldung-zum-studium.html

Sollten dir die Studiengebühren (€363,36) vorgeschrieben werden überprüfe unbedingt ob für dich ein Erlasstatbestand in Frage kommt.

Formulare unter: http://www.uibk.ac.at/studienabteilung/de/erlasstatbestand.html

Solltest Fragen oder Hilfe bezüglich des Erlass der Studiengebühren benötigen zögere nicht dich bei uns zu melden (ibk@vsstoe.at)

Achtung: Eine nicht fristgerechte Bezahlung von ÖH-Beitrag und/oder Studiengebühren führt zur Exmatrikulation!

Bei Bezahlung der Studiengebühren in der Nachfrist ist außerdem ein Zuschlag von 10 % zu bezahlen!



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